Mit der Voranfrage beim zuständigen Amt wird frühzeitig geklärt, ob eine beabsichtigte Schutzzonenausscheidung oder -überarbeitung voraussichtlich genehmigt werden kann. Es geht darum, zu prüfen, ob die Pflicht zur Schutzzonenausscheidung und das Anrecht auf eine Schutzzone besteht und dass keine gesetzeswidrigen Konflikte der Schutzzone entgegenstehen.
Startsitzung und Begehung
Sammeln der benötigten Unterlagen, wie Gewässerschutzkarte, generelle Wasserversorgungsplanung, aktuell gültiges Reglement und Schutzzonenplan, sowie Schüttungs- und Analysedaten
Darlegen der Bedeutung der Fassung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hubersdorf SO und des Grundes für die Schutzzonenüberarbeitung
Grobe Beurteilung der Gefährdungen und der Möglichkeit zur gesetzeskonformen Schutzzonenausscheidung
September bis November 2015
Gemeinde Hubersdorf SO