Drei Fragen an...

Thomas Kippel, Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung der Wanner AG Solothurn. Die Wanner AG Solothurn wurde mit der geologisch-geotechnischen Baugrunduntersuchung des Neubaus KEBAG Enova beauftragt.

 

1. Wie gehen Sie bei einer Baugrunduntersuchung vor?

Als erstes steht immer die Frage im Mittelpunkt: Was will der Bauherr erstellen und in welchen Fachgebieten können wir Ihn unterstützen? Basierend auf diese Bedürfnisse wird anschliessend ein projektspezifisches Konzept für eine Baugrunduntersuchung erstellt. Im vorliegenden Fall des Neubaus KEBAG / Enova wurden phasenspezifisch Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Für eine erste Planungsphase wurden nebst einer Archivauswertung von bereits bestehenden Unterlagen Kernbohrungen für die Ermittlung des Schichtaufbaus im Untergrund durchgeführt. Gleichzeitig konnten Piezometer zur Messung des Grundwasserspiegels sowie zur Bestimmung des Grundwasserdargebotes gesetzt werden. In der späteren Detailplanung wurde für die Dimensionierung der Pfahlfundation der tiefere Untergrund mittels Drucksondierungen genauer erkundet.

 

2. Was sind Besonderheiten bei einer Kehrichtverwertungsanlage im Gegensatz zu anderen Industriebauten? 

Heutige Industriebauten bestehen häufig aus Hallenbauten ohne Unterkellerungen mit geringen bis mittlere Lasten auf den Untergrund. Beim geplanten Neubauprojekt liegen hingegen punktuell sehr hohe Lasten vor. Dies hat Auswirkungen auf die Pfahlfundation.

Ebenfalls sind für den Bau der Kehrichtverbrennungsanlage mehrere Meter tiefe Einbauten in den Untergrund nötig. Diese Einbauten liegen mehrheitlich im Grundwasser. Dieser Umstand hat zur Folge, dass für die Erstellung der Baugrube massgeschneiderte Konzepte umgesetzt werden müssen, um das Grundwasser während der Bauphase abzusenken und die Baugruben technisch zu sichern.

Einbauten ins Grundwasser wie auch die Absenkung des Grundwassers während der Bauphase müssen im Einklang mit der geltenden Gewässerschutzgesetzgebung stehen, um die Qualität und Quantität des Grundwassers, und damit unseres Trinkwassers für die Zukunft sicherzustellen. Damit all diese Bestimmungen eingehalten werden können, wurde bereits sehr früh Kontakt mit den zuständigen kantonalen Behörden aufgenommen. Dabei wurden mögliche Konflikte besprochen und in der weiteren Planung Lösungsansätze zum Schutz des Grundwassers ausgearbeitet.

 

3. Wie beeinflusst die Flussnähe die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes?

Die Flussnähe prägt die Zusammensetzung des Untergrundes massgeblich. So liegen im Bereich der KEBAG einerseits Flussablagerungen der früher noch mäandrierenden Aare und andererseits Flussablagerungen der Emme vor. Bei Hochwasserereignissen wurden grobkörnigere Komponenten (Kies, Grobsand) und bei Normal- oder Niedrigwasser eher feinkörnigeres Material (Feinsand) abgelagert. Diese ständige Dynamik der beiden Flüsse widerspiegelt sich heute in den Ablagerungen, welche im Untergrund vorgefunden werden.

Zusätzlich beeinflussen die beiden Flüsse auch die Grundwasserverhältnisse. Die Flüsse haben einen direkten Einfluss auf den Grundwasserspiegel. Je nach regionalem Niederschlagsereignis in den Einzugsgebieten, führen die beiden Flüsse nicht zwingend immer gleichzeitig viel oder wenig Wasser. Die unterschiedlichen Abflüsse führen auch dazu, dass sich die Fliessrichtung des Grundwassers im Gebiet der KEBAG laufend ändert. Dies muss für die Planung der Baugrube aber auch einer allfälligen Grundwassernutzung mitberücksichtigt werden.

 

Auszug aus dem Newsletter KEBAGAKTUELL, Ausgabe 01/20